Sie erhalten von uns ein unverbindliches Angebot zu den von Ihnen gewünschten Dienstleistungen.
Speziell zu den Fensterreinigungen bieten wir die Rahmenreinigung und Fensterablagenreinigung als Komplettpreis an.
Ab sofort werden für eine Grundstückpflege
(nur Gehwege und Parkstellflächen)
beim Ersteinsatz keine Festpreise bestimmt.
Diese Leistungen werden nach tatsächlichem
Zeitaufwand abgerechnet.
Die Besichtigung Ihres Objektes ist kostenfrei
Sie erhalten nach Abschluss unserer Tätigkeit
eine ausführliche Rechnung.
Ihre Rechnung wird nach § 35a EStG erstellt: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Hinweis für Privatkunden:
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist jede Rechnung bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres auzubewahren.
Unsere Rechnungen werden zu optimalen Festpreisen erstellt. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer wird ausgewiesen